Holemans Niederrhein GmbH

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Das östliche Gewässer ist durch die Abgrabung von Kies und Sand durch die Holemanns Niederrhein GmbH entstanden.

Die Abgrabung wurde unter dem Titel „Ravenpollswelle“ am 25.11.1965 durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Im April 1967 wurde mit der Abgrabung begonnen. Auf einer Fläche von 21,5 Hektar wurden etwa 4 Mio. Tonnen Kies und Sand gewonnen. Zusammen mit dem Abbau wurde die Teilverfüllung mit nicht verkäuflichen Sanden und Abraum sowie die Herstellung von Buhnenfeldern genehmigt. Nachdem der Abbau Ende der 1970er Jahre unterbrochen wurde, wurden 1983 die ersten Buhnenfelder angefüllt. 

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  Ravenpollswelle Mai 1967   Ravenpollswelle Oktober 1983

 

1986 wurde der Abbau wieder aufgenommen, so dass Ende 1987 Abbau und Rekultivierung abgeschlossen wurden. In den Folgejahren entwickelte sich eine naturnahe Auwald-Vegetation, schon 1985 wurde das Gebiet unter Naturschutz gestellt.

Die Holemanns Niederrhein GmbH stellte ihr Grundstück für die Gestaltung der Nebenstromrinne zur Verfügung.

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  Ravenpollswelle September 1986   Ravenpollswelle Juli 1994

 

                                                                                 

                  

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